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01 Oktober 2006
Seit 1. Oktober 2006 ist es Gesetz: Die Aus- und Weiterbildung zum EU Berufskraftfahrer.
Wer fällt unter das BKrFQG
Das Berufskraftfahrer - Qualifikations - Gesetz (BKrFQG) definiert, dass das BKrFQG für Berufskraftfahrer im Güterverkehr und im Personenverkehr gilt die deutsche Staatsangehörige sind oder zur EU oder einem Staat gehören, mit denen die EU ein entsprechendes Abkommen hat. Das BKrGQG gilt also nicht für ALLE Berufskraftfahrer, sondern nur für Bürger der EU. Zudem gilt das BKrFQG nur dann, soweit die Fahrt im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchgeführt wird, für die ein Führerschein der Klassen C1 C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist.
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| Willkommen |
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Historie: Im Zuge der gesetzlich vorgeschriebenen Aus- und Weiterbildungen für Berufskraftfahrer, haben sich zwei große und renomierte LKW und BUS Fahrschulen im Landkreis Rosenheim zusammen geschlossen, um eine professionelle Ausbildung anbieten zu können. |
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